Deine Aufgaben:
- Durchführung einer ganzheitlichen Pflege, die sich an den persönlichen, physischen und psychischen Grundbedürfnissen der Bewohner*innen und an ethische Grundsätze orientiert
- Umsetzung aller pflegerischen Maßnahmen unter Einhaltung der Bestimmungen des GuKG sowie der Pflegerichtlinien und -leitlinien
- Selbständige Umsetzung von Pflegekonzepten
- Beteiligung am kontinuierlichen Verbesserungsprozess zur Erhaltung und Förderung der Pflege- und Betreuungsqualität im Haus
- Kommunikation mit Angehörigen und Vertrauenspersonen der Bewohner*innen.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem gut eingespielten Team.
Dein Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Pflegeassistent*in
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Gute Kenntnisse des Pflegeprozesses und der Dokumentation (EDV)
- Wertschätzende Grundhaltung und Orientierung an den Werten der Caritas
- Physische und psychische Belastbarkeit, hohe soziale Kompetenz und Teamorientierung
- Empathie und Toleranz für Menschen in herausfordernden Situationen
- Flexibilität (Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste)
Unser Angebot:
- Sicherheit eines Kollektivvertrages und Betriebsvereinbarungen
- Fachliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten
- Selbstständiger eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
- Mitarbeit im interdisziplinären Team im Sinne eines ganzheitlichen Betreuungsansatzes
- Interne und externe Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen
- Drei dienstfreie Tage zusätzlich pro Jahr (Bildungsfreistellung)
- Zwei weitere Urlaubstage ab dem zweiten Dienstjahr (Basis 5 Tagewoche)
- Zusätzlich drei dienstfreie Tage pro Jahr: Karfreitag, 24. und 31. Dezember (ersatzfrei)
- Wir sind als familienfreundliche Arbeitgeberin mit dem staatlichen Gütesiegel zertifiziert und leben dies auch
- Wir bieten unseren Mitarbeiter*innen das Rad-Leasing an
Das Bruttomonatsgehalt beträgt lt. Kollektivvertrag der Caritas (VG V/1) € 2.731,00 auf Basis Vollbeschäftigung mit 37,0 Wochenstunden, zuzüglich allfällige Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen, und erhöht sich je nach Qualifikation und Erfahrung. Gemäß § 79 Bgld. LBedG kommen die Regelungen zum Mindestlohn zur Anwendung.