Aufgabengebiet:
- Qualifizierter, zeitgemäßer und regelmäßiger Einzel- und ggf. Ergänzungsfachunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene aller Altersgruppen
- Mitwirkung bei Veranstaltungen, Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie selbstständige Organisation und Durchführung von Vorspielstunden
- Teilnahme an Konferenzen, Personal- und Elterngesprächen
- Vorbereitung für Wettbewerbe und Aufnahmeprüfungen
- Projektorientiertes, fächerübergreifendes Arbeiten
Persönliche Anforderungen:
- Eine Zusatzqualifikation im Bereich Jazz und Popularmusik ist erwünscht, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Aufbau eines Schwerpunktbereichs Jazz, Pop, Rock (JPR)
- Qualifikation gemäß der Aufnahmeerfordernisse der Entlohnungsgruppen mk3 oder mk2 für den musik- und kunstpädagogischen Dienst laut NÖ GBedG 2025
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Unbescholtenheit und gesundheitliche Eignung
- Teamfähigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme am kulturellen Leben der Stadt und Region
Unser Angebot:
- Interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einer stabilen Organisation
- Krisensichere Arbeitsstelle
- Sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
- Versicherung bei der BVAEB
- Betriebliches Gesundheitsmanagement wie beispielsweise Impfaktionen und Gesundenuntersuchungen
Die Einstellung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025) - vorerst befristet auf die Dauer des Schuljahres - und kann gemäß NÖ GBedG 2025 einmal auf bestimmte Zeit und in weiterer Folge auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
Die Entlohnung erfolgt je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten in der Verwendung Musik- und kunstpädagogischer Dienst nach Entlohnungsgruppe MK1, MK2 oder MK3.
Weitere Informationen:
Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Josef Matthias Hauer-Musikschule der Stadt Wiener Neustadt, Frau Julia Kerschhofer, Tel.: 02622/373-943
Das Hearing findet voraussichtlich im Oktober 2026 statt.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrt-kosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.