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Die Arbeitsagentur Wien sucht eine Fachkraft im Bereich Landmaschinen- bzw. Kraftfahrzeugtechnik zur Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Landmaschinen, Geräten und Fahrzeugen mit Verbrennungs- oder Elektroantrieb; Einsatz im Garten- und Landschaftsbau.
Zu den Aufgaben gehören Umrüstungen, Anfertigung von Maschinenteilen, Schweißarbeiten und die Beschaffung von Ersatzteilen; Sie arbeiten teamorientiert und übernehmen auch abteilungsübergreifende Tätigkeiten.
Zentrale Verwaltung, Zentrale Werkstätten
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Die Bewerberin/Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass mit ihrer/seiner Bewerbung die Zustimmung zu einer allfälligen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden zum Zwecke einer Sicherheitsüberprüfung sowie zur allfälligen Übermittlung dieser Daten an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft verbunden ist.
Das Monatsentgelt beträgt in h2/1 mindestens € 2.505,80 brutto (erste Entlohnungsstufe). Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. So beträgt bspw. das Monatsentgelt nach einer Tätigkeit von 4 Jahren bzw. der Anrechnung von Vordienstzeiten in diesem Ausmaß (dritte Entlohnungsstufe) in h2/1 € 2.602,60 brutto.
Diese Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen. Bewerberinnen bzw. Bewerber, die höher qualifiziert sind, können nur dann zum Zug kommen, wenn im Rahmen des Auswahlverfahrens in der genannten Zielgruppe keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gefunden wurden.
Das Auswahlverfahren wird nach dem Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes in der Fassung des BGBl.Nr. 366/1991 (=Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) erfolgen.