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Amt der Kärntner Landesregierung sucht eine Führungskraft im Umwelt- und Klimaschutzbereich in Klagenfurt am Wörthersee. Die Stelle umfasst Sachverständigen- und Behördentätigkeiten, Organisation und Personalmanagement sowie die Koordination von Projekten.
Sie bringen ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium, mehrjährige Leitungs- und Verwaltungserfahrung sowie fundierte Kenntnisse der einschlägigen Umweltgesetzgebung mit; Fachgutachten-Erstellung gehört dazu.
Achtung: Gesamte Ausschreibung unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen/Details?id=224
Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Die Aufgaben, ergeben sich aus der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung (K-GEA), LGBl. Nr. 30/2026, und sind dies insbesondere Sachverständigen- und Behördentätigkeiten im Zusammenhang mitder Vollziehung umweltrelevanter Rechtsmaterien in den Umweltbereichen Luft, Wasser und Boden,Umweltinspektion, Umweltdaten und KAGIS,Schall-, Sicherheits- und Elektrotechnik,Geologie,Luftreinhaltung und Maschinenbau,Gewässerökologie und ökologische Gewässeraufsicht,Abfallwirtschaft und Altlasten,Naturschutz sowie Nationalparke und BiosphärenparkeKoordination des Klimaschutzes sowie Nachhaltigkeit,Erhebung von Datengrundlagen (Monitoring) und deren Bewertung in den Bereichen der Gewässer (Oberflächen- und Grundwasser), der Luft und des Bodens.
Entsprechend den Bestimmungen des Kärntner Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 98/1992, in der geltenden Fassung, hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass gemäß § 16 Abs. 2a leg. cit. die erstmalige Betrauung mit einer Leitungsfunktion befristet auf die Dauer von fünf Jahren zu erfolgen hat. Eine weitere Betrauung mit der Leitungsfunktion im Anschluss daran (Weiterbestellung) hat befristet auf die Dauer von fünf Jahren zu erfolgen. Eine weitere Betrauung mit der Leitungsfunktion (Weiterbestellung) im Anschluss daran hat unbefristet zu erfolgen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LBlBG 2022), sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht, da der Anteil von Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für eine solche Funktion unter 50 Prozent liegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Bewerbungsunterlagen einen Bestandteil der Beurteilung und damit der Reihung im Objektivierungsverfahren bildet. Ebenso werden eine schriftliche Arbeit und das Abschneiden in einem Hearing bewertet. Darüber hinaus fließt das Ergebnis eines psychologischen Persönlichkeitstests in die Bewertung bzw. in die Erstellung der Reihung mit ein.
Die Entlohnung erfolgt auf Grund der Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes bzw. des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes in Verbindung mit der Betragsanpassungs‑Verordnung in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 82/2025.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Objektivierungsverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 24. September 2026
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc