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Garzon GmbH in Dornbirn sucht Teilzeitkräfte (20–30 Std./Woche) für die Änderungsschneiderei. Die Tätigkeit umfasst das Trennen, Vorbereiten und Nähen von Änderungen mit Industriemaschinen wie Overlock und Stickmaschine, sowie sorgfältige Endbearbeitung und Bügeln.
Es wird eine faire, überkollektivliche Entlohnung geboten; Bereitschaft zu Mehrarbeit in saisonalen Spitzenzeiten wird erwartet. Die Position bietet eine stabile Teilzeitbeschäftigung am Standort Dornbirn.
Teilzeit 20 - 30 Wochenstunden
Fähigkeit mit Industriemaschinen zu nähen und Bereitschaft mit Spezialmaschinen wie Overlook und Stickmaschine
Trennen der Ware - es wird abgewechselt bzw. die "Beste trennt am Meisten"
Änderungen werden quasi im "Band" durchgeführt d.h. es werden alle Teile von einer Mitarbeiterin vorgezeichnet und zur Änderung vorbereitet.
Anschließend werden z.B. alle Hosen mit Stoßborten versehen, dann zur Overlookmaschine sofern nötig und dann gehen sie wieder retour zum Bügeln.
Die Teile werden gebügelt und fertig gestellt.
Ebenso beim Ärmelkürzen - eine Mitarbeiterin zeichnet die Teile und bereitet sie zum Nähen vor. Eine weitere Mitarbeiterin näht dann das Sakko und gibt es retour zum Bügeltisch. Dort wird das Sakko gebügelt und fertiggestellt.
Es wird in wenig Fällen ein Änderungsteil von Anfang bis zum Schluss selbst genäht sondern rationell durchgearbeitet.
Es gibt für jeden Mitarbeiter eine Stempelkarte und die Arbeitszeit muss gestempelt werden.
8 Uhr - 12 Uhr mit 1/4 Stunde Pause, die auf Wunsch gemacht werden kann oder auch nicht. Wenn der Wunsch besteht wird die Pause automatisch abgezogen. Wenn die Pause nur fallweise gemacht wird, dann muss die Pause gestempelt werden.
In der Saison sprich März - Anfang Juli/September - bis Anfang Jänner muss die Bereitschaft vorhanden sein, Mehrstunden zu arbeiten, wenn der Änderungsaufwand groß ist und diese Mehrstunden werden dann in den schwachen Monaten wie Jänner u. Februar und Juli, August abgebaut d.h. in diesen Monaten ist die Schneiderei öfters nur durch eine Person besetzt.
Eine überkollektivliche Entlohnung bei entsprechender Berufspraxis ist selbstverständlich.
Das monatliche Mindestbruttogehalt beträgt Euro 2.150,00 bei 38,5 Wochenstunden.
Unsere Entlohnung richtet sich nach Ihren Vordienstzeiten und Qualifikationen.
Klostergasse 6, 6850 Dornbirn