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Eine internationale Universität in Klagenfurt sucht eine Teilzeitkraft für das International Office. Die Rolle umfasst Assistenzaufgaben und die Mitarbeit an Projekten. Voraussetzungen sind mindestens Matura und sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse. Das Mindestentgelt beträgt € 1.379,60 brutto monatlich, wobei eine Anrechnung spezifischer Vorerfahrungen möglich ist. Flexible Arbeitszeiten und ein hoher Teamgeist erwarten Sie in einem freundlichen Arbeitsumfeld.
Zentrale Einrichtung International Office (I.O.). Allgemeines Universitätspersonal | Teilzeit Bewerbungsfrist: 11. Februar 2026 Kennung: 26/26
Die Universität Klagenfurt ist ein lebendiger Ort des Forschens, Lehrens und Lernens. Rund 1.700 Mitarbeitende und etwa 13.000 Studierende gestalten gemeinsam eine offene, vielfältige und zukunftsorientierte Universität im Herzen des Alpen-Adria-Raums. Eingebettet in eine Region mit einzigartiger Lebensqualität und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in Kultur, Natur und Sport, steht die Universität für Gleichstellung, Diversität, Gesundheit, Nachhaltigkeit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
An der Zentralen Einrichtung International Office (I.O.) wird ehestmöglich folgende Stelle besetzt:
Beschäftigungsausmaß: 50 % (20 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 19.314,40 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: IIIa
Befristung: vorerst befristet auf ein Jahr (mit der Option auf Entfristung)
Bewerbungsfrist: bis 11. Feber 2026
Kennung: 26/26
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Zeugnissen / Bestätigungen über unser Job-Portal unter der Kennung 26/26 bis spätestens 11. Feber 2026.
Die Universität Klagenfurt ist bemüht, den Anteil von Frauen in allen Bereichen zu erhöhen in denen sie unterrepräsentiert sind und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. [Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.] Die Universität Klagenfurt bekennt sich zu Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität. Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.