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Stadt Flensburg sucht Heilpädagogin/ Heilpädagogen (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung für die Jugend- und Kita-Fachbereiche. Die Stelle ist zunächst befristet, später unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen. Vergütung nach TVöD-S9; Einsatzorte: verschiedene städtische Kitas in Flensburg.
Es erwartet Sie eine multiprofessionelle Teamarbeit mit strukturierten Stunden für heilpädagogische Leistungen und individuelle Förderung von Kindern in inklusiven Gruppen.
Art: Voll- und Teilzeit
Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Flensburg
Befristung: zunächst befristet bis zum 31.07.2026
S 9 TVöD
Bei der Stadt Flensburg sind im Fachbereich Jugend in der Abteilung städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt noch Stellen als
Heilpädagog*in (d/w/m) mit staatlicher Anerkennung
in Vollzeit oder Teilzeit zunächst unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe S 9 TVöD.
Nach der neuen Rahmenvereinbarung für die Erbringung von heilpädagogischen Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten sollen jeder Einrichtung pro Gruppe rechnerisch fünf Stunden strukturelle heilpädagogische Leistung zur Verfügung gestellt werden. Die Heilpädagog*innen, die diese Stunden übernehmen werden, sollen sich als Inklusionsfachkräfte verstehen und gruppenübergreifend tätig sein. Ziel ihrer Arbeit ist es, nachhaltig eine adäquate Förderungssituation in jeder Gruppe und für alle Kinder zu schaffen.
Darüber hinaus werden in den Gruppen auch Heilpädagog*innen für individuelle heilpädagogische Leistung (Einzelintegrationsmaßnahme) eingesetzt. Auch für diese Tätigkeit sind noch Stellen bzw. anteilig Stunden zu besetzen.
Die Einsatzorte der beschriebenen Voll- und Teilzeitstellen sind aktuell in den städtischen Kitas Stuhrsallee, Weiche, Sophienhof, Engelsby, Fruerlund und Ostseebad angesiedelt.
Wir arbeiten auf Grundlage des Rahmenkonzepts der städtischen Kindertagesstätten (Link).
Ihre Voraussetzungen:
Zudem können sich auch staatlich anerkannte Erzieher*innnen (m/d/w) mit einer mindestens zweijährigen spezifischen Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern vor der Einschulung mit Behinderung bewerben.
Bewerben können sich ebenfalls Personen, die gem. 28 Abs. 6 KiTaG aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung in einem frühpädagogischen Arbeitsbereich vergleichbar qualifiziert sind.
Bei Bewerbern und Bewerberinnen ohne abgeschlossene Ausbildung als Heilpädagog*in (w/m/d) mit staatlicher Anerkennung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe S 8b TVöD.
Bei ausländischen Abschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung/Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
Besonders wichtig ist uns in unseren Kindertagesstätten ein grenzachtender Umgang mit den Kindern, aber auch untereinander im Team.
Der Stadt Flensburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.