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Stadt Verden sucht Bewerber/in für das duale Studium Verwaltungswissenschaft B.A. zum 01.08.2027. Beamtinnen und Beamte durchlaufen mehrere Fachbereiche des Rathauses und erwerben im dreijährigen Vorbereitungsdienst die Laufbahnbefähigung.
Das Gehalt während der Anwärterzeit beträgt 1.529,74 € brutto monatlich; das Programm kombiniert Theorieblöcke in Hannover mit praktischen Einsätzen in der Stadt Verden (Aller).
Die Kreisstadt Verden ist ein dynamisches Wirtschaftszentrum und liegt verkehrsgünstig im Dreieck Bremen, Hannover und Hamburg. Die historische Altstadt an der Aller, das engagierte Stadtleben sowie das vielfältige attraktive Bildungs- und Freizeitangebot bieten eine sehr gute Wohn- und Lebensqualität für alle Generationen einschließlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Überzeugedich unter www.verden.de.
Beamt:innen nehmen bei der Stadt Verden (Aller) sachbearbeitende Fach- und Führungsaufgaben wahr. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich dabei in allen Fachbereichen sowie dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Verden (Aller). In diesem Rahmen ist ein Eignungstest vorgesehen.
Das duale Studium beinhaltet mehrmonatige Theorieblöcke in Hannover und endet mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.). Während des dreijährigen Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf durchläufst du viele Fachbereiche des Rathauses und lernst die unterschiedlichen Aufgabenbereiche kennen. Dabei werden rechtliche, wirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Inhalte vermittelt. Nach dem Studium besitzt du die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
Die Anwärterbezüge betragen 1 529,74 € brutto im Monat (Besoldungstabelle Stand Juli2026).
Weitere Informationen, etwa zu Studieninhalten und Prüfungen, findest du in den Ausbildungsflyern der Stadt Verden (Aller) auf unserer Homepage unter Arbeiten bei der Stadt Verden – Ausbildung sowie unter www.nsi-hsvn.de.
Auch die Höchstaltersgrenze (Grundsatz: 40. Lebensjahr noch nicht vollendet) nach § 18 Abs. 2 Nds. Beamtengesetz i.V.m. § 16 Nds. Laufbahnverordnung, die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz sowie das Prinzip von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 Beamtenstatusgesetz) sind im Auswahlverfahren zu beachten.
Die Stadt Verden (Aller) steht für Inklusion, Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung und freut sich auf Ihre Bewerbung unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.