Handelsvertretung im Raum Freiburg
Sicherheitslösungen werden nicht klassisch verkauft, sondern vermietet. Die Beratung ordnet Alarmtechnik, Videoüberwachung oder Zutritt dem konkreten Bedarf zu und dokumentiert das Ergebnis im CRM.
Das Vertriebsgebiet Freiburg ist für einen selbstständigen Handelsvertreter nach § 84 HGB vorgesehen. Kernaufgabe ist die verbindliche Beratung von Privatkunden; Gewerbekontakte sind bei passendem Bedarf ebenfalls möglich.
Für diese Position ist Freiburg als Ausgangsgebiet in Baden-Württemberg festgelegt. Benachbarte Ausschreibungen für Karlsruhe und Stuttgart haben eigene Zuständigkeiten, damit Kontakte nicht doppelt bearbeitet werden.
- Angebote mit Interessenten besprechen und Entscheidungen verbindlich begleiten
- Sicherheitsbedarf bei privaten Haushalten im persönlichen Gespräch aufnehmen
- Das zugeordnete Gebiet mit einer nachvollziehbaren Routenstruktur bearbeiten
- Verträge im Rahmen der selbstständigen Handelsvertretung nach § 84 HGB abschließen
- Verkaufsunterlagen gezielt einsetzen und offene Vorgänge geordnet weiterführen
- Alarmanlagen, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle als Mietlösung erläutern
- Unternehmerische, selbstständige und verlässliche Arbeitsweise
- Führerschein Klasse B sowie ein eigenes Fahrzeug
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Gewerbeanmeldung oder Bereitschaft, ein Gewerbe anzumelden
- Verbindliches Auftreten im Kontakt mit Privat- und Gewerbekunden
- Ausgeprägte Eigenmotivation und konsequente Nachverfolgung offener Kontakte
- Sauberes Führungszeugnis
- Austausch mit erfahrenen Verkäufern und gemeinsame Vertriebswochen
- 500–1.000 EUR Provision je Abschluss ohne Deckelung
- CRM-Zugang und strukturierte Verkaufsunterlagen
- 60.000–180.000 EUR brutto pro Jahr als leistungsabhängige Provisionsspanne
- Teamwettbewerbe als ergänzender Bestandteil der Vertriebsarbeit
- Freie Zeiteinteilung bei eigenständiger Gebietsverantwortung