Im Baubewilligungsverfahren braucht es oftmals Entscheide oder Stellungnahmen einer kantonalen Fachstelle. Die Städte und Gemeinden übermitteln dem Kanton auch Planungen zwecks Vorprüfung oder Genehmigung. Für die kantonsinterne Koordinationsstelle im Generalsekretariat des Departements für Bau und Umwelt suchen wir per 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung eine/einen
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Karin Enzler, Generalsekretärin, T 058 345 62 20 oder karin.enzler@tg.ch
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