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Beschäftigungsgrad: 90-100%
Bewerbungsfrist: 06.06.2025
Datum des Stellenantritts: 01.07.2025 oder nach Vereinbarung
Vertragsart: Unbefristeter Vertrag
Dienststelle: Kantonale Steuerverwaltung - Steuern
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) veranlagt und bezieht die Kantonssteuern sowie die direkte Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen. Für letztere erhebt sie auch die Kirchensteuer. Auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung nimmt sie die Steuern zahlreicher Gemeinden und Pfarreien ein.
Wir setzen auf die Komplementarität der Kompetenzen und die Vielfalt der Perspektiven, denn es ist die breite Palette an Laufbahnen und Profilen, die die Stärke des Staates Freiburg ausmacht. Wir fördern die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie flexible Arbeitsbedingungen. Um mehr zu erfahren, folgen Sie diesem Link .
Das Steuerbezugsverfahren beginnt mit dem Versand der Akontozahlungsbeträge und der Abrechnungsbeträge an die Steuerpflichtigen. Aufgabe der Abteilung Steuerbezug ist es nachzuprüfen, ob die Steuerpflichtigen ihre Steuern fristgemäss bezahlen. Säumige Steuerpflichtige werden von der Abteilung Steuerbezug gemahnt. Falls nötig, wird die Betreibung eingeleitet.