Nebenamtliche Fachrichterin / Nebenamtlicher Fachrichter Soziale Arbeit / Psychologie / Pädagogik per 21. Februar 2026
Spannende Aufgaben warten:
- Beurteilung von Fragestellungen im Auftrag der Bezirksgerichtspräsidentin bzw. des Bezirksgerichtspräsidenten oder der Fachrichterin bzw. des Fachrichters des Familiengerichts
- Entscheidungsfindung als Mitglied des Familiengerichts bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
- Durchführung von Anhörungen und Gewährung des rechtlichen Gehörs
Die Einsätze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter berücksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmässig im erwähnten Bezirk. Zudem kann ein Einsatz in anderen Bezirken notwendig werden. Die Entschädigung erfolgt nach dem Dekret über die Entschädigung für nebenamtliche Richterinnen und Richter.
Was Sie mitbringen:
- Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) in Sozialer Arbeit, Psychologie oder Pädagogik
- Mehrjährige Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz
- Weiterbildung im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Zeitliche Flexibilität und Unabhängigkeit (insbesondere keine Tätigkeit als Berufs-Beiständin oder Beistand im Kanton Aargau)
Die Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit 3 Personen, das mit einer Gerichtspräsidentin bzw. mit einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern aus der Sozialen Arbeit, Psychologie oder aus einem anderen für den Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten Fachbereich besetzt ist.
Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat für den Rest der vierjährigen Amtsperiode (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) gewählt. Der Einsatz als nebenamtliche Richterperson ist bis zum Erreichen des 70. Altersjahres möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und grundsätzlich der Wohnsitz im Kanton Aargau. Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis unterliegen der Bewilligungspflicht.
Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.
Benefits
Wir bieten flexible Arbeitsmöglichkeiten, ein breites Weiterbildungsangebot und gute Sozialleistungen. Alle unsere Benefits finden Sie auf ag.ch/personal.
Ihr Arbeitsumfeld
Die Gerichte fällen tagtäglich Urteile in den verschiedensten Rechtsgebieten.
Im Fokus steht eine effiziente und bürgernahe Justiz für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.
Mehr über das Bezirksgericht Brugg erfahren
Kontakt
Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne Sandro Rossi, Geschäftsführender Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Brugg, 056 462 30 50.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen Marianne Deubelbeiss, Personalverantwortliche, 062 835 44 15 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung bis am 30. Mai 2025.