Als direkt dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit unterstellte Dienststelle ist das Gesundheitsamt zuständig für die ihm durch Gesetz und Verordnungen übertragenen Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens. Insbesondere ist es für die Gesundheitsversorgung sowie die Gesundheitsvorsorge zuständig, soweit es sich um kantonale Aufgaben handelt. Im Wesentlichen lassen sich die Tätigkeiten des Gesundheitsamtes in die folgenden Bereiche einteilen: Bewilligungen und Aufsicht über Berufe und Institutionen des Gesundheitswesens, kantonsärztlicher Dienst, Heilmittel- und Betäubungsmittelkontrolle, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Controlling bei der Gewährung von Kantonsbeiträgen an die beitragsberechtigten Institutionen des Gesundheitswesens.
Der Rechtsdienst des Gesundheitsamtes ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufsicht gegenüber Personen und Betrieben im Gesundheitsbereich in den dem Gesundheitsamt gemäss Bundes- und kantonalem Recht zugewiesenen Rechtsgebieten (Gesundheits-, Heilmittel-, Medizinal- und Gesundheitsberufe-, Epidemien-, Krankenversicherungsgesetz). Er berät bzw. unterstützt die Dienststelle und die Fachabteilungen in juristischen Fragestellungen und erteilt Rechtsauskünfte im Bereich des Gesundheitswesens.
Nach Vereinbarung für das Gesundheitsamt eine juristische/r Mitarbeiter/in im Rechtsdienst.