Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit in der st.gallischen Justiz. Die Gerichte des Kantons St.Gallen fällen jedes Jahr über 15'000 Entscheide in den verschiedensten Rechtsgebieten. Die Mitarbeitenden der Gerichte setzen sich täglich zugunsten der Rechtsuchenden für eine unabhängige und effiziente Justiz ein und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zum Rechtsfrieden.
Das Handelsgericht ist ein Fachgericht, das unter Mitwirkung von nebenamtlich tätigen Handelsrichterinnen und Handelsrichtern konkrete Streitfragen mit branchenspezifischer Sachkunde beurteilt. Es ist zuständig für Zivilstreitigkeiten von Parteien, die im Handelsregister eingetragen sind, sofern die geschäftliche Tätigkeit mindestens einer Partei betroffen ist und der Streitwert mindestens CHF 30'000.-- beträgt. Ausserdem kann eine nicht im Handelsregister eingetragene Partei wählen, ob sie die eingetragene Partei vor dem Handelsgericht oder den ordentlichen Gerichten verklagen möchte, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Das Handelsgericht ist zudem zuständig für Streitigkeiten über Geschäftsfirmen, Kartelle und kollektive Kapitalanlagen, bei Streitigkeiten im Bereich des Immaterialgüterrechts (Marken, Design, Urheberrecht, etc.); wenn der Streitwert CHF 30'000.-- übersteigt, auch im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und der Handelsgesellschaften und Genossenschaften (z.B. bei Verantwortlichkeitsklagen). Nicht zuständig ist das Handelsgericht für Streitigkeiten aus dem Patent-, Arbeits- und Mietrecht.
Im Hinblick auf zwei vakante Stellen suchen wir per öffentlicher Ausschreibung zwei
Pensum: Einsatz nach Bedarf
Arbeitsort: St.Gallen
Sie sind als Fachrichterin oder Fachrichter für das Handelsgericht tätig und unterstützen die hauptamtlichen Mitglieder des Gerichts mit Ihren Fachkenntnissen. Gesucht werden je eine Handelsrichterin oder ein Handelsrichter aus dem Bereich des Medizinal- oder Spitalwesens (Krankenkassen/Apotheke/Spitalverwaltung oder ähnlich) sowie aus dem Bankenwesen.
Der Kantonsrat wird die Wahl in der Wintersession 2025 vornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschließend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
Bereit für den nächsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Teil unseres Teams werden möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Weitere Auskünfte:
Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der Fraktionen des St.Galler Kantonsrates
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsident Rolf Brunner, Tel. 058 229 32 53; rolf.brunner@sg.ch
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91, sandra.bruehwiler-stefanovic@sg.ch
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen an die bevorzugte Fraktion des St.Galler Kantonsrates. Die Unterlagen sollten ein Motivationsschreiben, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie relevante Fachdiplome oder -zeugnisse enthalten. Die Einreichung erfolgt als PDF.
Die Fraktionen bitten, ihre Kandidaturen bis zum 18. Juni 2025, 12:00 Uhr, bei der Rechtspflegekommission zu melden. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zu einer Fraktion aufzunehmen, um bei der Wahl berücksichtigt zu werden.