100 %
per 1. Juni 2025 oder nach Vereinbarung
Steuerverwaltung
Ihre Verantwortung
Ihr Hintergrund
Ihr Aufgabengebiet
Als Leiter oder Leiterin des Geschäftsbereichs Spezialsteuern sind Sie zuständig für die korrekte und zeitgerechte Veranlagung von Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Sie führen einen Geschäftsbereich mit 20 Mitarbeitenden und gehören zum oberen Kader der kantonalen Steuerverwaltung. Wir freuen uns auf Sie!