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Ein anerkanntes Kinderbetreuungsunternehmen in Frankfurt sucht eine studentische Aushilfe für den Kinder- und Schülerladen. Du unterstützt die pädagogischen Fachkräfte bei der Förderung von sozialem Lernen und planst kreative Projekte für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren. Voraussetzung ist ein Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder ähnliches sowie Erfahrung im Umgang mit Kindern. Eine ansprechende Vergütung nach TVöD sowie ein freundliches Team erwarten dich.
Du hast ein Herz für Kinder? Du willst in die Praxis einsteigen und bringst jede Menge Tatkraft mit? Du bist engagiert, zugewandt und offen für individuelle Bedürfnisse der 3-10jährigen? Eine wertschätzende Kommunikation ist für dich das A und O?
Dann suchen wir genau dich! Du bist kommunikationsstark und empathisch. Du unterstützt die pädagogischen Fachkräfte verantwortungsbewusst bei der Förderung von sozialem Lernen und der Gestaltung von Bildungsräumen. Dabei planst und leitest du gemeinsam mit deinem Team altersgerechte Projekte an und machst Angebote, die den pädagogischen Alltag vielseitig gestalten. Bei Konflikten arbeitest du aktiv und konstruktiv an einer Lösung mit.
Dann sind wir gespannt auf deine Ideen und Erfahrungen! Bitte sende deine Bewerbung unter der Referenz Studentische Aushilfe (m/w/d) "Neuhofstraße" (Kinderladengruppe) über unser Jobportal.
Unsere Abteilung Recruiting freut sich darauf, dir weitere Informationen zu diesem Jobangebot zu geben:
Jutta Jordan
Tel.: 069 3487270 - 96
Nuria Hoffmann
Tel.: 069 3487270 - 92
Der Sozialpädagogische Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V. ist ein anerkannter freier Träger von Kindertagesstätten in Frankfurt am Main. Mit 90 Einrichtungen für ca. 3.000 Kinder bieten wir über 1.280 Mitarbeitenden ein berufliches Zuhause. Alles weitere über uns erfährt du auf unserer Homepage, schau am besten gleich mal vorbei: www.sozpaed-verein.de
Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V.
Eschborner Landstr. 55
60489 Frankfurt am Main
Nach dem 01.01.1971 geborene Bewerber:innen müssen, laut Masernschutzgesetz, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen einer ausreichenden Immunität gegen Masern nachweisen. Eine Beschäftigung ist ohne diesen Nachweis nicht möglich.
Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Kosten übernehmen, die während des Bewerbungsprozesses anfallen können. Dazu gehören Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.