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Eine Bundesbehörde sucht einen Senior Expert im IT-Changemanagement zur Optimierung technischer Abläufe. Sie bieten ein flexibles Arbeitsumfeld und Entwicklungsmöglichkeiten. Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss in relevanten Fachrichtungen sowie Erfahrung im technischen Bereich. Die Stelle wird in Teilzeit oder Vollzeit angeboten und beinhaltet die Auswertung und Dokumentation von Changes.
Werden Sie Teil der BDBOS , der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort für eine unbefristete Beschäftigung (Teilzeit / Vollzeit) in Berlin (Bewerbungsfrist : 14.12.2025) einen Senior Expert im IT-Changemanagement (m / w / d)
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie auf unserer Website .
Als Team gestalten und verantworten wir die Beurteilung von technischen Changes in vier verschiedenen Weitverkehrsnetzen des Bundes. Zu diesem Spektrum gehören unter anderem Tätigkeiten wie die Steuerung externer Dienstleistungsunternehmen, Beteiligung der Change-Stakeholder, Recherchieren umfassender Sachverhalte, Erarbeiten und Fortschreiben von Dokumentationen (Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen) oder auch Beraten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei deren Fachauf. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Qualitätssicherung der eingereichten technischen Changes, sowie die Sicherstellung des Informationsflusses über den gesamten technischen Changemanagement-Prozess hinweg. Für diese anspruchsvollen Aufgaben sind ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten essentiell – besonders die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge in Wort und Schrift zu vermitteln.
Sie verfügen über einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder Diplom FH (oder einen gleichwertigen Abschluss) vorzugsweise in einer Verwaltungswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung (z. B. Verwaltungsinformatik, BWL oder Öffentliche Verwaltung).
Sie haben drei Jahre Berufserfahrung in einemstechnischen Bereich (vorzugsweise im beschriebenen Aufgabenfeld).
Sie können sich auch mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung bewerben, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und Sie die notwendigen Kompetenzen auf anderem Wege erworben haben. Bitte beachten Sie in diesem Fall den folgenden Hinweis.
Sofern Sie sich als Beamtin / Beamter bewerben, müssen Sie die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst nachweisen. Der Aufstieg nach § 24 BLV ist in diesem Verfahren zugelassen.
Hiervon umfasst sind auch sog. sonstige Beschäftigte (gem. TV EntgO Bund), welche aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihren Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt .
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen in unser Karriereportal !
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.Jetzt bewerben