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Quereinsteiger*in als Ordnungshüter*in

Landeshauptstadt Hannover

Hannover

Vor Ort

EUR 20.000 - 40.000

Vollzeit

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Zusammenfassung

Eine öffentliche Institution in Niedersachsen sucht Ordnungshüter*innen für den städtischen Ordnungsdienst in Hannover. Sie sind verantwortlich für die Überwachung öffentlicher Räume und die Einhaltung von Vorschriften. Wir erwarten eine körperlich fitte Person mit Teamfähigkeit und Interesse an Rechtsvorschriften. Es werden verschiedene Teilzeitmodelle und ein sicheres Arbeitsumfeld geboten.

Leistungen

27 Tage Erholungsurlaub
Betriebliche Altersversorgung
Job-Ticket für öffentliche Verkehrsmittel
Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
Attraktive Sport- und Gesundheitsangebote

Qualifikationen

  • Mindestens 18 Jahre alt.
  • Bereitschaft zur Schichtarbeit zwischen 07:00 und 22:00.
  • Besitz der Führerscheinklasse B oder Bereitschaft, diesen zu erwerben.

Aufgaben

  • Überwachung öffentlicher Flächen auf Gesetze und Vorschriften.
  • Teilnahme an Streifen mit der Polizei.
  • Ansprechpartner*in für Bürger in Uniform.

Kenntnisse

Teamarbeit
Interesse an Rechtsvorschriften
Körperliche Fitness
Sozialkompetenz
Selbstständigkeit

Ausbildung

Mindestens 3-jährige Ausbildung
Befähigung der Laufbahngruppe 1
Jobbeschreibung
Quereinsteiger*in als Ordnungshüter*in (m/w/d)

Landeshauptstadt Hannover – Städtischer Ordnungsdienst (SOD) im Fachbereich Öffentliche Ordnung.

Stellenbeschreibung

„Jeder Tag ist anders“: Die Mitarbeiter*innen des städtischen Ordnungsdienstes (SOD) repräsentieren mit ihrem Auftreten in Uniform sowie ihrem respektvollen Handeln die Landeshauptstadt Hannover und tragen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei dazu bei, dass Hannover am Tag und in der Nacht eine attraktive und sichere Stadt ist. Wir suchen neue Kolleg*innen, die Spaß am täglichen Umgang mit Menschen haben.

Aufgaben
  • Teilnahme am Angestelltenlehrgang I am Niedersächsischen Studieninstitut für Verwaltung e.V. (NSI)
  • Ansprechpartner*in in Uniform für Rat- und Hilfesuchende
  • Überwachung und Kontrolle von öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Hannovers zur Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen, z. B. bahnhofsnahe Plätze, Spielplätze, Hotspots der Trinker‑/Obdachlosenszene, Brennpunkte, Grünflächen oder Hundeauslaufflächen
  • Treffen von situationsbedingten, gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Polizei‑ und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) wie das Aussprechen von Verwarnungen, Platzverweisen, die Kontrolle/Durchsuchung von Personen oder das Sicherstellen von Sachen
  • Wahrnehmung von gemeinsamen Streifen mit der Polizei und anderen öffentlichen Akteur*innen, z. B. bei Kontrollen in den Waffenverbotszonen
Profil und Kompetenzen
  • Personen ohne Vorbildung oder Ausbildung, die bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals bis zum erfolgreichen Abschluss der Angestelltenlehrgänge I in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe E08 eingruppiert sind. Daneben wird nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung zunächst eine persönliche Zulage gezahlt.
  • Personen mit einer mindestens 3‑jährigen Ausbildung, vorzugsweise in einem kaufmännischen Beruf oder einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Personen mit der Befähigung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Polizei, Feuerwehr oder Justiz

Darüber hinaus verfügen Sie über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:

  • Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften bzw. die Bereitschaft, sich in unterschiedliche Gesetze, Verordnungen und Satzungen einzuarbeiten
  • ein hohes Interesse und die Fähigkeit, in einem Team zu arbeiten
  • mind. 18 Jahre alt und körperliche Fitness, da die Tätigkeit als Ordnungshüter*in hauptsächlich im Außendienst erfolgt und hier ca. 15 km und mehr täglich zu Fuß zurückgelegt werden müssen, auch bei unwegsamem Gelände oder schwer zugänglichen Gebieten (z. B. Waldgebiete, Treppenanlagen, Leineaue usw.)
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung eines regelmäßigen Schichtbetriebs (zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr Mo. – Do. und 07:00 Uhr bis 03:00 Uhr Fr. – Sa. bei einer 4,5‑Tage‑Woche, die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt im Wechsel zurzeit mit 4 und 5 Tagen die Woche). Darüber hinaus Sonderdienste an Sonn- und Feiertagen.
  • eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, eine hohe Sozialkompetenz mit einem sicheren, freundlichen und sachlichen Auftreten sowie empathisches Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen auch in Konfliktsituationen, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit und Entscheidungsfreude
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Teilnahme am Dienstsport während der Arbeitszeit
  • Interkulturelle, Gender‑ und Diversitykompetenz
  • eine aufgabenbezogene psychische und physische Belastbarkeit
  • Besitz der Führerscheinklasse B bzw. die Möglichkeit/Bereitschaft, diesen in absehbarer Zeit (max. 6 Monate) zu erwerben
  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst
  • einen sicheren Arbeitsplatz sowie eine attraktive Vergütung
  • unterschiedliche Teilzeitmodelle
  • 27 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 4,5‑Tage‑Woche
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung
  • eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
  • im Einzelfall eine Leistungsprämie
  • ein attraktives Job‑Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • attraktive Sport‑ und Gesundheitsangebote
  • Dienstkleidung
Hinweise und Werte

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Auswahlverfahren, welches einen Onlinetest für die Zulassung zum Angestelltenlehrgang I, ein Vorstellungsgespräch und eine Hospitation mit einem Test zur körperlichen Eignung beinhaltet.

Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe 09A TVöD (A I 3 Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)). Der Arbeitsplatz ist für die Bewerbung von Beschäftigten im Tarifbereich sowie von bereits Verbeamteten offen. Der Stellenwert entspricht bei einer Dienstpostenbewertung der Besoldungsgruppe A 9.

Eine Einstellung erfolgt unbefristet, zunächst unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Bestehens des Angestelltenlehrgangs I (auflösende Bedingung i.S.d. TzBfG). Die Vollzeitstellen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit wöchentlich 39 bzw. 40 Stunden für Verbeamtete zu besetzen. Die Stellen sind im Rahmen des Dienstplanes Teilzeit geeignet. Wir kommen gern mit Ihnen über praktikable Arbeitszeitmodelle ins Gespräch.

Die Landeshauptstadt Hannover hat das Ziel, die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Stadtverwaltung abzubilden. Sie erkennt damit Vielfalt als wichtigen Teil ihrer Unternehmenskultur an und ist bestrebt, ein offenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer Religion sowie ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität respektiert.

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