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Eine akademische Institution in Bielefeld sucht eine*n Leiter*in der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Sie leiten ein Team, beraten in Fragen der Arbeitssicherheit und übernehmen organisatorische Aufgaben. Bewerber:innen sollten ein Hochschulstudium in Ingenieurwissenschaften oder Sicherheitstechnik sowie relevante Zusatzqualifikationen vorweisen. Die Stelle bietet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit mit umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten und gutem Arbeitsumfeld.
In der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits- u. Umweltschutz (AGUS) ist die folgende Position zu besetzen:
Leiter*in (m/w/d) der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS)
Die Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) ist eine zentrale, beratende und unterstützende Organisationseinheit innerhalb der Universität Bielefeld, die für die übergeordnete Organisation, Koordination und Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zuständig ist. Die Stabsstelle AGUS ermittelt und beurteilt u. a. betriebliche Gefahren, berät zu sicherheitstechnischen, hygienischen und ergonomischen Aspekten und entwickelt präventive Maßnahmen. Die Stabsstelle AGUS koordiniert auch die Bereiche des Brandschutzes, den Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgut, die Gefahrenabwehr/Krisenmanagement, den Bereich Gentechnik und Tierschutz, den Strahlenschutz sowie den Betriebsärztlichen Dienst. Sie leiten ein Team aus insgesamt 11 Personen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten.
Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt im besonderen Maße im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik, IT und Handwerk. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
An der Universität Bielefeld werden Stellenbesetzungen auf Wunsch grundsätzlich auch mit reduzierter Arbeitszeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.