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Eine Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen sucht eine*n IT-Forensiker*in, der/die digitale Beweise sichert und die IT-Infrastruktur betreut. Erforderlich sind ein abgeschlossenes Studium in Informatik sowie fundierte Kenntnisse von Netzwerken und Datenbanken. Geboten werden flexible Arbeitszeiten, eine attraktive Vergütung und ein inspirierendes Arbeitsumfeld. Der Arbeitsort kann flexibel gewählt werden, einschließlich Düsseldorf.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen im Sachgebiet IT-Kompetenzzentrum bei dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen an unterschiedlichen Standorten (s. u.) in NRW zu besetzen.
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wurde am 01.01.2024 gegründet, um schwere Formen von Steuerkriminalität effektiv zu bekämpfen. Am 11.01.2025 fusionierten die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung mit dem LBF NRW.
Unser IT-Kompetenzzentrum entwickelt innovative Lösungen als Antwort auf die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung der Finanzkriminalität. Mit Tools wie künstlicher Intelligenz (KI) und automatisierten Prozessen gestalten wir die Arbeit der Steuerfahndung nicht nur effizienter, sondern auch zukunftssicher.
Willst Du mit modernsten Technologien wie KI und Big Data die Steuerfahndung revolutionieren? Du willst sicherstellen, dass Steuergerechtigkeit auch im Bankensektor durchgesetzt wird? Dann werde Teil unseres dynamischen Teams und hilf uns, den digitalen Wandel in der Finanzkriminalitätsbekämpfung aktiv zu gestalten.
Dein Tätigkeitschwerpunkt ist IT‑Forensik, unter anderem in Cum‑Cum‑Ermittlungsverfahren. Du arbeitest eng mit Fachfahnderinnen und Fachfahndern zusammen und begleitest die Fälle mit technischer Expertise in folgenden Bereichen.
Je nach Arbeitsaufkommen wirst du auch in anderen Bereichen des IT‑Kompetenzzentrums eingesetzt. Dein Tätigkeitsbereich wird individuell nach Deinen Stärken und Interessen aus den folgenden Aufgaben zusammengestellt.
Willst Du mit uns die Zukunft der Steuerfahndung gestalten und aktiv zur Steuergerechtigkeit beitragen? Dann bewirb Dich bis zum 31. Dezember 2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535039
…und werde Teil unseres innovativen Teams beim LBF NRW. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!
Für weitere Auskünfte zu den zu besetzenden Aufgabenbereichen und für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Dir die nachfolgend genannten Kontaktpersonen zur Verfügung.
Herr Schneiderwind – Abteilungsleitung – Tel. +49 211 957633-2001
Herr Pauly – Teamleitung SG IT-Kompetenzzentrum – Tel. +49 211 957633-2145
Frau Jacobs – Geschäftsstellenleitung – Tel. +49 211 957633 2055
Uns ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Deiner persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten ist das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen, Erkrather Straße 339, 40231 Düsseldorf, Tel.: +49 211 957633 0, E‑Mail: service-5380@fv.nrw.de.
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des LBF NRW erreichst Du unter den folgenden Kontaktdaten:
Es werden nur die persönlichen Daten von Dir erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E‑Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Deine Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Deiner Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m.
Deine Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen – die mit dem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LBF NRW, Zugang zu Deinen Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerberinnen und Bewerber werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Deiner Bewerbungsunterlagen erklärst Du Dich einverstanden, dass wir Deine Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Deine personenbezogenen Daten, solange wie dies für die Entscheidung über Deine Bewerbung erforderlich ist. Ist kein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Deine Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Du hast nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Du der Auffassung bist, dass wir Deinem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, kannst Du bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten findest Du unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.