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Eine Kulturstiftung in Brandenburg sucht einen Herrenmaßschneider*in in Vollzeit (40h/Woche) als Krankheitsvertretung. Die Stelle umfasst die termingerechte Herstellung und Änderung von Kostümen im Herrenfach. Erforderlich sind eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Berufserfahrung im Schneiderhandwerk, vorzugsweise im Theater. Angeboten wird ein Arbeitsverhältnis nach TV-L, 30 Tage Urlaub und weitere Vorteile.
Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) (BKC-F) ist Trägerin des Staatstheaters Cottbus und des Brandenburgischen Landesmuseums für moderne Kunst. Die BKC-F beschäftigt zurzeit 380 Mitarbeiter*innen und 9 Auszubildende.
Stellenbezeichnung: Herrenmaßschneider*in (befristet als Krankheitsvertretung)
Stellenausschreibung: Vollzeit (40 Stunden/Woche), befristet bis zur Genesung der Stelleninhaberin.
Ihr künftiges Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Wenn Sie diese Ausschreibung anspricht und Sie zur Übernahme großer beruflicher Verantwortung bereit sind, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 15.12.2025 an die:
Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus‑Frankfurt (Oder)
Personalabteilung
Lausitzer Straße 33
oder per E‑Mail an: personal@bkc-f.de (zusammengefasst als ein PDF-Dokument, max. 20 MB)
Fachliche Auskünfte: Frau Lorenz, Kostümdirektorin, Tel.: 0355/7824503.
Allgemeine Auskünfte: Frau Holick, Personalverwaltung, Tel.: 0355/7824105.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen in Papierform nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischenbescheiden wird abgesehen.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Kulturstiftung im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z. B. Fahrt‑ und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.
Die BKC-F fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt behandelt.
Die im Rahmen Ihrer Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.