Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Roland Meyer AG in Horw sucht eine/n Sachbearbeiter/in Energie- & Nebenkostenabrechnung mit technischem Flair. Sie arbeiten zwischen Büro und Außendienst, erledigen Zählerablesungen vor Ort und unterstützen bei der Erstellung von Heiz-, Energie- und Wasserkostenabrechnungen.
Sie bringen eine kaufmännische oder technische Ausbildung, gute EDV-Kenntnisse und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit und arbeiten selbstständig, sorgfältig und zuverlässig.
Roland Meyer AG Vacant since : 03.09.2026 6048 Horw (LU) 80% - 100% By agreement Permanent
Sachbearbeiter/in Energie- & Nebenkostenabrechnung – mit technischem Flair
Zahlen, Technik und Abwechslung – eine vielsei ge Aufgabe zwischen Büro und Aussendienst
Du hast Freude an Zahlen, interessierst dich für Technik und möchtest nicht den ganzen Tag am Schreibtisch verbringen? Dann könnte diese Stelle genau das Richtge für dich sein.
Die AG, Ingenieurbüro für Energiekosten, ist seit 34 Jahren kompetente Ansprechpartnerin für die individuelle und verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz-, Warmwasser-, Kaltwasser- und Elektrokosten.
Wir erstellen Energie- und Wasserkostenabrechnungen im Auftrag von Liegenschaftsverwaltungen, Baugenossenschaften und privaten Eigentümerinnen und Eigentümern.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per 1. November 2026 eine engagierte und zuverlässige Persönlichkeit.
Deine Tätigkeit verbindet Abwechslung im Büro, Einsätze im Aussendienst sowie spannende Einblicke in die Technik unserer Messsysteme.
Du wirst Schritt für Schritt in deine Aufgaben eingearbeitet und übernimmst mit zunehmender Erfahrung immer mehr Verantwortung.
Arbeitszeit: 8,5 Stunden pro Arbeitstag; während der Hochsaison 9 Stunden, während der Zwischensaison 8 Stunden
Flexible Arbeitszeit: Blockzeiten von 08.00–11.30 U hr und 13.30–16.30 Uhr; minimale Mittagspause 45 Minuten
Ferienbezug: Aufgrund unserer saisonalen Tätigkeit werden Heiz- und Nebenkostenabrechnungen vielfach per 31. Dezember oder 30. Juni erstellt. Deshalb ist ein Ferienbezug im Dezember (ausgenommen Weihnachten/Neujahr), Januar, Juni und Juli grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
Sozialleistungen: Übliche Sozialleistungen gemäss gesetzlichen Bestimmungen, Arbeitnehmeranteil gemäss Gesetz
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