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Das Obergericht des Kantons Schaffhausen sucht ab Januar 2027 ein Mitglied der kantonalen Schätzungskommission für Wildschäden (m/w). Sie arbeiten in einer Dreierbesetzung an Schätzverfahren und prüfen Schadensfälle landwirtschaftlicher Kulturen, Wald und Nutztiere.
Die Tätigkeit ist eine Nebenamtstätigkeit mit Entschädigung nach Aufwand; üblicherweise ca. zehn Halbtage pro Jahr. Voraussetzungen sind EFZ oder gleichwertige Ausbildung, Unabhängigkeit, Flexibilität und Entscheidungsfreude.
Kanton Schaffhausen, Obergericht
Aufgabe der Gerichte und der weiteren Justizbehörden ist die unabhängige Rechtsprechung. Als Arbeitgeber bieten wir verantwortungsreiche, vielfältige und anspruchsvolle Arbeitsstellen.
Die Schätzungskommission für Wildschäden ist als erstinstanzliches Spezialverwaltungsgericht zuständig für die Feststellung und Schätzung von Schäden, die jagdbare Tiere an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren anrichten. Sie entscheidet über die Entschädigungspflicht der Jagdgesellschaften und des Kantons gegenüber von Wildschäden betroffenen Grundeigentümern oder Pächtern.
Infolge Rücktritts eines Mitglieds ist ab 1. Januar 2027 für den Rest der Amtsperiode 2025–2028 folgende Stelle neu zu besetzen:
Weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle erteilt Ihnen gerne der Präsident der Kommission, Paul Leu, telefonisch unter 079 586 07 71, oder besuchen Sie uns auf www.justiz.sh.ch.
Dossiers von Personalberatern nehmen wir nicht entgegen.