Leitung KESB Kanton Zug (80 – 100 %)

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Zug

Vor Ort

CHF 140.000 - 180.000

Vollzeit

Vor 3 Tagen
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Benefits dieser Stelle

Jahresarbeitszeit
Mobil-flexibles Arbeiten
Weiterbildungsmöglichkeiten
Attraktive Anstellungsbedingungen
Moderner Arbeitsplatz nahe Zug

Zusammenfassung

Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz des Kantons Zug sucht eine erfahrene Führungspersönlichkeit, die die Abteilung KESB zusammen mit der Geschäftsleitung organisatorisch leitet und weiterentwickelt.

Sie bringen Rechts- oder Sozialarbeitswissen, Führungsstärke und interdisziplinäre Kompetenz mit und vertreten die Behörde gegenüber Gerichten, Gemeinden und Partnerorganisationen.

Qualifikationen

  • Hochschulabschluss in der Fachrichtung Recht oder Soziale Arbeit.
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz.
  • Führungs- und Managementerfahrung, ideal in Leitung interdisziplinärer Teams.
  • Fundierte Kenntnisse des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.
  • Entscheidungsstarke, belastbare Persönlichkeit mit hoher Sozial-, Selbst- und Reflexionskompetenz.

Aufgaben

  • Fachliche, personelle und organisatorische Führung der Abteilung KESB (Behörde, Abklärungs- und Rechtsdienst) sowie Mitwirkung in der Geschäftsleitung.
  • Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Amtes als Mitglied der Geschäftsleitung
  • Leitung von Kammersitzungen und Sicherstellung einer rechtsstaatlichen und einheitlichen Behördenpraxis
  • Selbständige Führung von Verfahren im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes
  • Entwicklung der Mitarbeitenden sowie Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Vertretung der Behörde in Absprache mit der Amtsleitung gegenüber Gerichten, Gemeinden, Fachstellen und weiteren Partnerorganisationen

Kenntnisse

Führungserfahrung
Teamführung
Kommunikationsfähigkeit
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Entscheidungsstärke

Ausbildung

Hochschulabschluss in Recht oder Soziale Arbeit

Jobbeschreibung

Ihre neue Herausforderung im Kindes- und Erwachsenenschutz des Kantons Zug im Hinblick auf die Pensionierung des bisherigen Präsidenten.

Ihre Aufgaben
  • Fachliche, personelle und organisatorische Führung der Abteilung KESB (Behörde, Abklärungs- und Rechtsdienst) sowie Mitwirkung in der Geschäftsleitung
  • Massgebliche Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Amtes als Mitglied der Geschäftsleitung
  • Leitung von Kammersitzungen und Sicherstellung einer rechtsstaatlichen und einheitlichen Behördenpraxis
  • Selbständige Führung von Verfahren im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes
  • Entwicklung der Mitarbeitenden sowie Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Vertretung der Behörde in Absprache mit der Amtsleitung gegenüber Gerichten, Gemeinden, Fachstellen und weiteren Partnerorganisationen
Ihr Profil
  • Hochschulabschluss in der Fachrichtung Recht oder Soziale Arbeit
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz, idealerweise als Mitglied einer Behörde oder in einer vergleichbaren Leitungsfunktion
  • Ausgewiesene Führungs- und Managementerfahrung, vorzugsweise in der Leitung interdisziplinärer Teams oder Gremien, ideal-erweise ergänzt durch eine Führungsausbildung
  • Fundierte Kenntnisse des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sowie des massgebenden Verfahrensrechts
  • Entscheidungsstarke, belastbare und integrative Persönlichkeit mit hoher Sozial-, Selbst- und Reflexionskompetenz sowie sicherem Auftreten, starken Kommunikationsfähigkeiten und ausgeprägtem Sinn für Zusammenarbeit
Unser Angebot
  • Verantwortungsvolle und sinnstiftende Führungs- und Behördenfunktion mit Gestaltungsspielraum
  • Interdisziplinäres und engagiertes Umfeld in einer Organisation im Wandel
  • Jahresarbeitszeit und mobil-flexibles Arbeiten
  • Gute Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Attraktive Anstellungsbedingungen und moderner Arbeitsplatz nahe beim Bahnhof Zug
Ihr Arbeitsumfeld

Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz hat den Auftrag, im Kanton Zug den Schutz von Kindern und Erwachsenen im Rahmen der Vorgaben des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sicherzustellen. Im Mittelpunkt steht der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte zu wahren sind. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht zu schützen und zu fördern. Dem Amt organisatorisch zugeordnet sind unter anderem die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie das Mandatszentrum.

Weitere offene Stellen auf: www.zg.ch/stellen

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