Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Das Bezirksgericht Horgen sucht Auditoratierende für das Auditorat am Bezirksgericht Horgen. Sie arbeiten im Poolsystem mit 11 Richtern/innen und 15 Gerichtsschreiber/innen zusammen und nehmen an Verhandlungen teil, erstellen Protokolle und wirken bei Entscheidbegründungen mit.
Sie erhalten tiefe Einblicke ins Prozessrecht, Zivilrecht (Familienrecht, Forderungen inkl. arbeits- und mietrechtliche Streitigkeiten) sowie Strafrecht und Schuldbetreibungs- sowie Konkursrecht.
Das Bezirksgericht Horgen ist ein erstinstanzliches Zivil- und Strafgericht mit rund 60 Mitarbeitenden. Pro Jahr werden ca. 4'000 Verfahren bearbeitet.
Ein Auditorat an einem Bezirksgericht ermöglicht Personen mit einem abgeschlossenen juristischen Studium den Einstieg in die Zürcher Zivil- und Strafrechtspflege. Das Auditorat wird als Nettojahr im Sinne der Zulassungsbedingungen für die Anwaltsprüfung angerechnet.
Als Auditor/in erhalten Sie mit unserem Poolsystems Einblick in alle Tätigkeitsbereiche eines Zürcher Bezirksgerichts und arbeiten mit allen unseren 11 Richter/innen sowie 15 Gerichtsschreiber/innen zusammen.
Sie nehmen an Verhandlungen teil, erstellen die entsprechenden Protokolle, wirken bei Entscheidbegründungen mit und erteilen Rechtsauskünfte. Sie erhalten einen vertieften Einblick ins Prozessrecht, Zivilrecht (z.B. Familienrecht, Forderungen inkl. arbeitsrechtliche und mietrechtliche Streitigkeiten), Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Das Bezirksgericht Horgen besetzt über das ganze Jahr regelmässig Auditorenstellen.
Neben den planbaren Stellen ergeben sich immer auch kurzfristige Anstellungsmöglichkeiten. Gibt es im entsprechenden Zeitpunkt keine freie Auditorenstelle, werden geeignete Bewerbungen auf die Interessentenliste aufgenommen.
Sind Sie an einem Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Horgen interessiert?
Bewerbungen werden bereits vor der offiziellen Diplomfeier entgegengenommen, sofern der Bewerbung eine Bestätigung der Universität oder ein Notenblattauszug beigelegt wird, woraus ersichtlich ist, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsfächer sowie die Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen wurden. Auf dem Notenblatt (soweit bereits vorhanden der offizielle Leistungsausweis der Universität oder ein Ausdruck Ihrer akademischen Leistungen aus Ihrem Buchungssystem) sind die für den Master zählenden Fächer farbig zu markieren und der gewichtete Notendurchschnitt ist von Hand zu ergänzen.
Für allfällige Fragen oder weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitenden Gerichtsschreiberinnen lic. iur. B. Rosenberger Christen gerne zur Verfügung (Tel. 044 728 52 22).